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Die Betätigung im wirt­schaft­lichen Bereich stellt viele recht­liche Schwierig­keiten, die einer besonderen und einzel­fall­gerechten Lösung bedürfen. Angefangen von der Über­nahme bzw. Gründung einer Firma steht regel­mäßig die Frage nach der richtigen Rechts­träger­schaft in Form einer GmbH, GbR, oHG etc. offen. Allgemeine und vertiefende Fragen des Gewerbe-, Gaststätten- und Handels­rechts, auch mit verwaltungs­recht­lichen Bezügen, können ohne weiteres bedient werden.

Auch das Arbeits­recht aus Sicht der Selbst­ständigen und Arbeit­geber sind Gegen­stand einer umfang­reichen Diens­tleistung.

Es bestehen Koopera­tionen mit erfahrenen und kompetenten Fach­anwälten für Steuerrecht, so dass eine umfangreiche Vertretung zu zusammen­hängenden Problemen mit steuer­rechtlichen Bezügen gesichert ist.