Die Betätigung im wirtschaftlichen Bereich stellt viele rechtliche Schwierigkeiten, die einer besonderen und einzelfallgerechten Lösung bedürfen. Angefangen von der Übernahme bzw. Gründung einer Firma steht regelmäßig die Frage nach der richtigen Rechtsträgerschaft in Form einer GmbH, GbR, oHG etc. offen. Allgemeine und vertiefende Fragen des Gewerbe-, Gaststätten- und Handelsrechts, auch mit verwaltungsrechtlichen Bezügen, können ohne weiteres bedient werden.
Auch das Arbeitsrecht aus Sicht der Selbstständigen und Arbeitgeber sind Gegenstand einer umfangreichen Dienstleistung.
Es bestehen Kooperationen mit erfahrenen und kompetenten Fachanwälten für Steuerrecht, so dass eine umfangreiche Vertretung zu zusammenhängenden Problemen mit steuerrechtlichen Bezügen gesichert ist.